Dossier
“Michael (61) und seine Tochter im Grundschulalter sollen, ohne Mietschulden, durch den Vermieter, die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (VHW), aus ihrer Wohnung zwangsgeräumt werden. Michael wohnt als alleinerziehender Vater und ALG II – Empfänger mit seiner Tochter im ELISA II Neubau, Chapeaurougeweg in Hamburg-Hamm. Seine Tochter geht noch zur Grundschule und ist im Viertel sozial verwurzelt. Sie fühlt sich wohl in der Schule in der Nachbarschaft, in der auch ihre Freundinnen dicht bei wohnen. Sie geht zur Ballettschule in der Umgebung. Durch einen “Behördlichen Kindesentzug” ist das Mädchen stark traumatisiert und in psychologischer Behandlung. Ein herausreißen aus ihrem gerade erst gefunden Zuhause, könnte lt. 2er Sachverständigengutachten biografieentscheidende Einschnitte in ihr Leben und erhebliche gesundheitliche Schäden an ihrer Seele hervorrufen. Hintergrund der Räumung ist Folgendes: Als Michael vor zwei Jahren im Urlaub war, hat der Hausmeister sich unerlaubterweise Zugang zu seinem Briefkasten verschafft. Es kam zum Konflikt. Mit etwas Wille zum Ausgleich und einem professionelleren Umgang hätte sich der Konflikt sicher beilegen lassen. Die Situation hat sich verbal hochgeschaukelt. Michael war nicht derjenige, der am längeren Hebel saß und seine Tochter schon gar nicht. Und so konnte die VHW den beiden einfach die Wohnung kündigen und sich des „Problems“ entledigen…” Petition bei change.org
– siehe dazu weitere Infos und den Bericht von einer Soli-Veranstaltung sowie nun Infos zum Urteil:
- Strafanzeige gegen Hamburger Mietenrichter – Justizsenatorin in der Pflicht
“Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat nun gegen die Richter für Mietangelegenheiten, Michael Otto (Hamburger Landgericht, Kammer 311), Dr. Ira Koops (Amtsgericht Hamburg St. Georg, ehem. Geschäftsbereich 922 und Vollstreckung) und Friedrich Stolzenburg (Hamburger Landgericht, Kammer 333) zu ermitteln. Sie sollen in Verdacht stehen, mutmaßlich mehrere Straftaten in einer oder mehreren Mietenangelegenheiten begangen zu haben. Michael Otto´s fragwürdige Rechtsauffassung wird, lt. einer Betroffenen, von Rechtspflegern des Grundbuchamtes als „abenteuerlich“ bezeichnet. Frau Dr. Ira Koops wurde bereits unter mehreren Hamburger Gerichten hin und her gereicht und ist seit langem für ihr vermieterfreundliches Verhalten bekannt und dadurch in den Medien präsent. Inzwischen wurde sie ans, nicht minder problematische Familiengericht, in der „Justizhierarchie“ das unterste Ende der Karriereleiter, versetzt. Einem alleinerziehenden Mieter (62) wird seit 2 einhalb Jahren vor den Hamburger Mietengerichten in einem ungerechtfertigten Zwangsräumungsverfahren gegen seine, an PTBS leidenden Tochter (10) und ihn, wiederholt und in jedem Rechtszug, das Menschenrecht auf ein faires Verfahren, Art. 6 EMRK, verwehrt. Zuletzt in einem berechtigten Beschwerdeverfahren, die begründete Ablehnung eines Sachverständigen betreffend. Der, sich für seine Tochter aufopfernde Vater erklärte, mit Tränen in den Augen, aus Sorge um den Verlust des angestammten Zuhauses und der Heimat seiner Tochter, die schon einmal im Alter von 4 Jahren gewaltsam ihrer Familie und ihrem Zuhause entrissen wurde: „Bis vor ein paar Jahren habe ich noch Vertrauen in unsere Justiz gehabt, doch nun kann ich nicht glauben, was hier passiert. Ich werde die Staatsanwaltschaft um strafrechtliche Überprüfung des Verhaltens dieser Richter bitten.“ Er stellte gegen diese Richter/in Strafanzeige, u.a. wg. des Verdachts auf Körperverletzung (§ 223 StGB) Prozessbetrug (§ 263 StGB), Rechtsbeugung (§339 StGB) und weiterer, in Frage kommender Delikte…” Meldung vom 14.8.2020 bei politikexpress.de - Kampf um vertrauenswürdige Gutachter*innen: Michael K. und seine Tochter noch immer räumungsbedroht – vorgeschlagene Gutachter werden vom Gericht ohne Begründung abgelehnt
“Bleib zu Hause ist die allgegenwärtige Parole in Zeiten der Corona-Krise. Doch was ist mit den Menschen, die kein zu Hause haben oder es zu verlieren drohen. Wie Michael K. und seiner 10jähriger Töchter, denen noch immer die Räumung aus ihrer Wohnung am Hamburger – Chapeaurougeweg 18 droht. Grund: eine Klage, bei der die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft (VHW) einen Räumungstitel erlangt hat. Hier findet sich einiges zu den Hintergründen der Auseinandersetzung, die zum Räumungstitel führe. Dass die Räumung noch nicht erfolgte, liegt auch daran, dass Michal K. an die Öffentlichkeit ging. Doch die Räumung ist auch in Corona-Zeiten nicht aufgehoben sondern nur aufgeschoben. Aktuell kämpft Michael K. um die Bestellung eines Gutachters, zu dem er und seine Tochter Vertrauen haben. Der Hintergrund: Die Räumung Ende November letzten Jahres wurde schließlich wenige Tage vor dem Stichtag verschoben, weil Michal K. erfolgreich vermitteln konnte, dass die psychische Gesundheit seiner 10jährigen Tochter gefährdet wäre, wenn sie mit Zwang aus ihrem Wohn- und Schulumfeld gerissen wird. Man hätte vermuten können, damit wäre die Räumung auf absehbare Zeit vom Tisch. Doch dem ist nicht. Der Rechtspflegerin Nora de la Motte, reichten geltende Rechtsprechung und Gutachten von Ärzt*innen und Therapeut*innen des Kindes nicht aus. Sie bestimmte bereits einen Tag nach der geplanten Räumung, am 27.11., das Kind müsse nun durch einen, von ihr ausgewählten Sachverständigen, den Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Dr. med. Fabian Blobelbegutachtet werden. Er soll gutachterlich feststellen, ob die Durchführung (und das Erleben am eigenen Leib) einer Zwangsräumung (mit den Folgen der Anschließenden Unterbringung in einer Notunterkunft) für das, durch einen behördlichen Kindesentzug traumatisierte Kind Auswirkungen auf ihre Psyche und ihre Gesundheit haben könnte. „6 zuvor beteiligte Richterinnen und Richter hatten allerdings an diesem Zusammenhang und dem Schaden für das Kind in ihren Begründungen KEINE Zweifel, sie ignorierten zu Gunsten der Vermieterinteressen diesen nur, bevor das Fernsehen auf den Fall aufmerksam wurde“, kommentierte Michael K. die Hinzuziehung eines neuen Gutachters. Er schickte ihm einen Fragenkatalog, um sich ein Bild von seiner Eignung für diese Aufgabe, seiner Abhängigkeit von Gerichtsaufträgen, seiner Qualifikationen etc. ein Bild machen zu können. Für die Erstellung der Fragen orientierte sich Michal K. an Empfehlungen der Internetplattform familienplattform.info
. Doch der Gutachter weigerte sich die Fragen zu beantworten und seine Qualifikation und Unabhängigkeit zu beweisen. Darauf lehnte Michael K. in einem Schriftsatz den Gutachter ab… Gleichzeitig nahm er sein Vorschlagsrecht gem. § 404 ZPO wahr, als Partei selbst einen Sachverständigen vorzuschlagen. Er schlug 2 Sachverständige vor, den Leiter der Kinderpsychiatrie des UKE Hamburg und den Leiter der Kinderpsychiatrie des Kinderkrankenhauses Wilhemstift, Hamburg. Die Rechtspflegerin Nora de la Motte, lehnte, den Ablehnungsantrag von Michael K. ab und ignorierte seine beiden Gutachtervorschläge. In seiner Beschwerde auf diesen Ablehnungsantrag betont Michael K., dass es keine Begutachtung durch den vom Gericht vorgeschlagenen Gutachter geben kann. Michal K. schließt seine Beschwerde mit den Sätzen: „Niemand in diesem Land kann gezwungen werden, sich begutachten zu lassen. Niemand darf gegen seinen Willen begutachtet werden. (Art. 1 und 2 GG, BGB) Ihm dürfen, durch die Weigerung sich begutachten zu lassen, in diesem Land keinerlei Nachteile entstehen.“ Tatsächlich muss jeder Mensch das Recht auf einen Gutachter seines Vertrauens haben. Es darf nicht hingenommen werden, dass über eine solche existentielle Frage wie eine Zwangsräumung von einem Gutachter entschieden wird, der eben dieses Vertrauen nicht besitzt.” Aktualisierung zum Stand vom 16.4.2020, wir danken für die Zusendung!
- NDR: „Ärger mit Vermieter: Zwangsräumung droht
“Einem Vater und seiner zehnjährigen Tochter in Hamburg droht in der Weihnachtszeit die Zwangsräumung. Wegen eines Streits mit seinem Vermieter wurde dem Vater gekündigt. Eine Ersatzwohnung hat er nicht gefunden. Jetzt droht ihm und seiner Tochter die Unterbringung in einer Notunterkunft. Die Tochter wurde durch Ereignisse in ihrer frühen Kindheit traumatisiert, umso wichtiger ist für sie ein stabiles Zuhause. Doch das würde sie durch die Zwangsräumung verlieren. Markt mischt sich ein!“ Beitrag des NDR-Fernsehens vom 2.12.2019 in der Mediathek - Entwarung: Absage der Zwangsräumung in Hamburg, Chapeaurougeweg 18 am 26.11.2019!
Auf die Beschwerde zum Vollstreckungsschutzverfahren hat das Landgericht den Fall zur Nachbesserung zurück an das Amtsgericht St. Georg überwiesen. Und die haben die Zwangsräumung “in letzter Sekunde” wieder aufgehoben. Inwieweit die Aufmerksamkeit des unabhängigen, öffentlich rechtlichen Fernsehens für diesen Fall Beachtung erhielt, oder das Ausmaß der Kollateralschäden, die der Vorstand der VHW e.G. und Herr Jörg Hamann durch ihr Verhalten angerichtet haben, vermag nicht gesagt werden können. Wir gratulieren – Informationen folgen…
- Zwangsräumung in der Vorweihnachtszeit, im Winter: Vater (61) und Tochter (10) bitten um möglichst breite Unterstützung am 26.11.2019 im Chapeaurougeweg 18, Hamburg!
“VHW e.G., CDU-Bürgerschaftsabgeordneter und Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses, Jörg Hamann, sowie Richterin Dr. Ira Koops lassen uns, alleinerziehender Vater (61) und meine traumatisierte, in therapeutischer Behandlung befindliche Tochter (10) am 26.11.2019 um 13 Uhr aus unserem Zuhause zwangsräumen (s. beigef. Räumungsbescheid [liegt der Redaktion vor]), ohne Not und unter Inkaufnahme größter, Biographie entscheidender Einschnitte in das Leben und die Gesundheit meiner Tochter, in der Vorweihnachtszeit, im Winter. (In 4 Monaten ist in Hamburg Bürgerschaftswahl!) Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, außer möglicherweise Profitinteressen, die Wohnung 45 % teurer vermieten zu können. Niemals gab es Mietschulden, da vom Jobcenter bezahlt! Keine Nachbarschaftsprobleme, da freundschaftliches Verhältnis zu den Nachbarn! VHW lehnte sämtliche, zwölf, Gesprächsangebote zur Beilegung des Konfliktes wegen Kritik, auch vom Mieterverein zu Hamburg, kategorisch ab. VHW hatte niemals wirtschaftliche oder physische Schäden durch unser Bewohnen der Wohnung. VHW ignoriert ihren Status als Genossenschaft und die damit zusammenhängende, genossenschaftliche Fürsorgepflicht. Hamburger Justiz und VHW ignorierten sämtliche 3 Sachverständigen Gutachten zu den Folgen für das Kind (2 davon anbei [liegt der Redaktion vor]). Hamburger Justiz versagte von Anfang an eine faire Verhandlung nach Art. 6 EMRK (s. beigef. Anlage 40, Protokoll v. 30.10.2018 [liegt der Redaktion vor]) und ignoriert 45 diesseitige Beweisangebote und 14 Zeugenangebote! Hamburger Justiz missachtet das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG (s. Anlage 1, Gutachten v. 19.06.2019 [liegt der Redaktion vor]) Hamburger Justiz versagt das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Hamburger Justiz ignoriert das Menschenrecht auf Wohnen nach Art. 11 ICESCR, Art. 16 der Europäischen Sozialcharter, Art. 31 der revidierten Europäischen Sozialcharter.
Es hat, wie auch bei weiteren Opfern dieser Genossenschaft, z.B. Frau R. W., kein rechtstaatliches Verfahren nach Art. 6 EMRK gegeben. Ich bin, seit den 2 Sätzen im erstinstanzlichen, 13-minütigen Verfahren am 30.10.2018, weiterhin nicht befragt worden oder zu einer ordentlichen und fairen Gerichtsverhandlung eingeladen worden. Der Sachverständige nimmt entspr. dem Gutachten v. 19.06.2019 entspr. Stellung. Niemals wurden die Sachverständigen Gutachten erwähnt oder berücksichtigt! Die Justiz ignorierte sämtliche 45 diesseitige Beweis- und 14 Zeugenangebote.
Kommt zahlreich, und unterstützt friedlich vor Ort! Helft, auf die Probleme bei und mit der Hamburger Justiz und bei und mit der VHW e.G. aufmerksam zu machen, sowie auf die Rolle des CDU-Politikers, Jörg Hamann dabei...” Aus dem Aufruf des Betroffenen vom 5.11.2019 per e‑mail – wir bitten um möglichst breite Unterstützung! Siehe dazu:- Am Tag der Zwangsräumung (26.11.2019) in Hamburg: Demonstrativer privater Flohmarkt und Haushaltsauflösung
Der Betroffene teilt ergänzend mit: “… Zum Tag der Zwangsräumung am 26.11. habe ich auch Senatspolitiker/innen der verschiedenen Fraktionen, sowie die Sozial- und Bausenatorin, den 1. Und die 2. Bürgermeisterin eingeladen, zu erleben, was in dieser Stadt unter dieser Politik und Justiz vollstreckt wird um es gegenüber den anwesenden Besuchern und IHNEN zu kommentieren. Gleichfalls werden verantwortliche Richterinnen und Richter persönlich eingeladen, dem anwesenden „Volk“, in dessen Namen sie angeblich Beschlüsse fassen, zu erklären, für welchen Teil des „Volkes“ die Beschlüsse, uns unschuldig und grundlos, zwangszuräumen, ohne eine faire Verhandlung gefasst wurden, ob sie sich dabei Gedanken über die Folgen gemacht und warum sie jegliche Beweis- und Zeugenangebote ignoriert haben. Weitere Opfer des Verhaltens des Vorstandes und Anwaltes der VHW kommen zu Wort. Weitere Personen, die zum Thema kompetent etwas zu sagen haben, werden eingeladen.
Am Zwangsräumungstermin veranstalte ich gleichfalls für Interessierte und unser Viertel einen privaten Flohmarkt und eine Haushaltsauflösung für Kindersachen von 6–10 Jahren und Hausstand in unserer Wohnung und plakatiere und verteile Flyer entsprechend. KOMMT ZAHLREICH!…”
- Am Tag der Zwangsräumung (26.11.2019) in Hamburg: Demonstrativer privater Flohmarkt und Haushaltsauflösung
- Amtsgericht Hamburg St. Georg hat Verlängerung der Räumungsfrist abgelehnt
Mit Beschluss vom 30.7.2019 hat das Amtsgericht Hamburg St. Georg den Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist (§721 Abs.3 ZPO) im unten beschriebenen Zwangsräumungsverfahren einer Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft abgewiesen. Der Kläger, Vater eines minderjährigen Kindes, sieht sich von Obdachlosigkeit bedroht und will Dienstaufsichtsbeschwerde und einen Befangenheitsantrag einlegen. Nach seiner Darstellung beruht das Urteil auf einer Vielzahl von Unwahrheiten, Unterstellungen und Verdrehung von Tatsachen, z.B. man hätte keine „neuen Umstände“ seit dem ersten Räumungsurteil vorgelegt – während 17 Seiten Antragsbegründung mit 30 Beweisangeboten vorgelegt wurden. Als unbegründet und ehrverletzendend wird zudem die Beschlussbegründung der Richterin empfunden, die Familie würde ihre „Angriffe gegen die Klägerseite fortsetzen.“ (Beruht auf Informationen an die Redaktion vom 23.8.2019, Urteil, Dienstaufsichtsbeschwerde und Befangenheitsantrag liegen uns vor)
- [Zwangsräumung bestätigt] Hamburger Justiz: verstecken vor dem Volk
“… Die Kammer 11 des Landgerichtes, ist lt. Geschäftsverteilungsplan, eine Kammer für Mietsachen. Doch 2/3 der Kammerbesetzung hat wenig bis gar keine Erfahrung mit dem komplizierten Mietenrecht. Dennoch wird in Mietsachen beschlossen, eben auch mal ohne Verhandlung. Die Beschlüsse, die dabei herauskommen, haben dann zwar wenig mit richterlichen Tugenden gemein, treffen aber zumeist die Vorstellungen des Vorsitzenden Michael Otto. Die anderen beiden Kammermitglieder, hatten vor ihrem Einstieg ins richterliche Beamtenleben keinen Bezug zu Mietensachen. Die 31-jährige Richterin Rahel Diers trat erst im November 2018 in den Richterdienst, und gleich am Landgericht ein. Zuvor war sie versiert auf öffentliches Recht bei Rechtsanwälten in Stuttgart. Herr Dr. Kent Leverenz war zuvor 14 Jahre in der Versicherungswirtschaft in einer Rechtsabteilung als Justitiar tätig, dort vertraut mit Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht und auch als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht tätig. In dieser Kammer scheinen ganz schnell mal eben „einstimmig“ die Tatsachen ins Gegenteil verkehrt zu werden. Einem Kindesvater, der über 7 Jahre erfolgreich um das Wohl und die Gesundheit seines Kindes gekämpft hat, wird unterstellt, ER hätte mit seinen Beschwerden und der Kritik am Verhalten einer Wohnungsbaugenossenschaft das Wohl und die Gesundheit seiner Tochter gefährdet. Trotz Antrag nach Art. 6 EMRK (Anspruch auf ein faires Verfahren mit mündlicher Verhandlung und rechtlichem Gehör nach der Europäischen Menschenrechtskonvention), beschloss das Trio-eleven (die Kammer 11 des Landgerichtes Hamburg) einstimmig, ohne mündliche Verhandlung im, Schriftwege zu Gunsten der Wohnungsbaugenossenschaft, die die Wohnung nun teurer neu vermieten kann, die Räumung der Wohnung des Vaters und seines Kindes. Dank Jobcenter-Leistungen hatte die Familie nie Mietschulden, aber es ging immerhin um eine Neubauwohnung in sehr begehrter Lage…” Pressemitteilung vom 24.05.2019
- Zwangsräumung von Michael und seiner Tochter verhindern!
“Michael und seiner Tochter im Grundschulalter droht die Zwangsräumung aus ihrer Wohnung im Chapeaurougeweg (dem Neubau des abgerissenen Backsteinensembles Elisa). Die beiden sollen wegen eines Konflikts geräumt werden, der sich frühzeitig mit einem einfachen Gespräch hätte beilegen lassen. Michael, seine Tochter und der Unterstützerkreis von St. Pauli Solidarisch und Wilhelmsburg Solidarisch waren heute gemeinsam in der Zentrale der Vereinigten Hamburg Wohnungsbaugenossenschaft (VHW) in Hohenfelde. Wir haben dort unser Schreiben an den Vorstand überreicht, mit dem Ziel den Konflikt im Rahmen eines Gesprächs zu klären. Wir meinen: Michael und seine Tochter auf die Straße zu werfen, geht nicht klar und wollen uns gemeinsam mit der VHW an einen Tisch setzen, um den beiden auf Dauer ihren Wohnraum zu erhalten.” Aufruf vom 15. März 2019 bei Wilhelmsburg Solidarisch
- [29.3.19] heute in hamburg: Wenn auf die Beschwerde die Räumung folgt
“Der Konflikt begann im Sommer 2017 mit einem Streit um ein entferntes Namensschild an Klausners Briefkasten. Der beschwerte sich bei der VHW und kritisierte auch einen angeblich nicht besonders freundlichen Umgang der Genossenschaft mit MieterInnen. Bei einer Mail blieb es nicht und der Ton wurde rauer. „Mittlerweile stelle ich mir die Frage nach dem Sinn Ihrer Daseinsberechtigung“, hieß es etwa in einer Mail an einen VHW-Mitarbeiter. Klausner erhielt die erste Abmahnung. (…) Die Folge waren erneute Abmahnungen und schließlich die Kündigung. Mittlerweile hat sich ein UnterstützerInnenkreis für Klausner gegründet. Dazu gehören die Stadtteilinitiativen „St. Pauli solidarisch“ und „Wilhelmsburg solidarisch“, die Erwerbslose bei Konflikten mit den Jobcentern ebenso unterstützen wie MieterInnen bei Konflikten mit den EigentümerInnen…” Ankündigung von Peter Nowak bei der taz Hamburg am 29.3.19zur Solidaritäts-Veranstaltung gegen die Zwangsräumung von Michael und seiner Tochter, 18 Uhr, im Glasbau der Christuskirche Hamm, Carl-Petersen-Straße 59 – und hier nun der Bericht:
- VHW Mieter wehrt sich mit Öffentlichkeit gegen geplante Zwangsräumung
“Viele Mieter, u.a. der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G., waren zur Info-Veranstaltung der Unterstützer in die gläserne Rotunde der Christuskirche Hamburg Hamm gekommen. Wieder sollte ein Mieter, ein alleinerziehender Vater mit seiner 9‑jährigen Tochter, aus seiner VHW Genossenschaftswohnung, ohne Mietschulden, zwangsgeräumt werden. Hierüber Informierte zuvor der Vater und seine Unterstützer per Flyer im Viertel und luden gemeinsam zum 29.03. zu dieser Veranstaltung ein.
Neben dem betroffenen, inzwischen 61-jährigen Vater, der schon einmal wegen des Abrisses seiner Wohnung im ELISA Backsteinensemble „umgesiedelt“ wurde, kamen auch ein Jurist, Pädagoge und Diplom Psychologe sowie ein Journalist und Publizist zu Worte. Der Publizist, Peter Nowak, ist Autor des Buches „Zwangsräumungen verhindern“ und profunder Kenner des Stils, den Wohnungsunternehmen gegenüber ihren Mietern immer häufiger an den Tag legen. Umfangreich trug er mit seinem Wissen zum anschließenden Erfahrungsaustausch bei. Peer Gradenwitz ist als Diplom-Psychologe auch der Therapeut des betroffenen Mädchens. Eindringlich wies er auf die Gefahren der Maßnahme, die der Vorstand der VHW e.G. gegen diese kleine Familie plant, hin. Im Alter von 4 Jahren war die Tochter schon einmal ihres Zuhauses und Ihrer Heimat gewaltsam entrissen worden und leidet seit dem unter einem Trauma. Die Zwangsräumung würde unweigerlich eine Retraumatisierung bei dem Kinde hervorrufen. Dies war sowohl der VHW als auch dem Gericht durch 2 unabhängige Sachverständigen-Gutachten bekannt.
Die Familie wohnt allerdings auch sehr günstig in ihrer Wohnung, war zu erfahren. Als Alt-Elisa Mieter zahlt der Vater lt. Vertrag und Vereinbarung des Mietervereins zu Hamburg mit der VHW, nicht mehr als 5,90 EURO/qm für die Neubauwohnung im ELISA II Komplex, in der die beiden seit Juni 2017 ihr Zuhause gefunden haben. Der Neubau wurde durch die IFB gefördert. Die Förderrichtlinien lassen eine Neuvermietung zu 8,70 EURO/qm. zu. Finanziell käme eine Neuvermietung der Genossenschaft sehr gelegen.
Die Anwesenden der Veranstaltung erfuhren, der Gerichtstermin, in dem die Räumung der Beiden verhandelt und dann mit Urteil, im Namen des Volkes, beschlossen wurde, dauerte ganze 13 Minuten. Weder Gutachten, Zeugen noch sonstige Beweisangebote des Vaters und seiner Anwältin wurden gewürdigt oder berücksichtigt. Der Journalist, Peter Nowak, sprach dazu: „Das Lebensumfeld der Richterinnen und Richter heutzutage ist näher den Entscheidern und Rechtsanwälten der Wohnungsunternehmen, als den Mietern, die über ALG II durch das Jobcenter ihre Wohnung finanzieren lassen müssen.“
Eine Ex-Mieterin der VHW e.G., die vor dem Verlust ihrer Wohnung durch Räumungsurteil im schriftlichen Verfahren, plötzlich von ihren Hausgenossenin und Genossen massiv gemobbt wurde berichtete: „Jemand hat vorsätzlich die Termins Ladung zu meinem Gerichtsverfahren aus meinem Briefkasten entfernt, damit ich die Frist verpasse.“ Der damalige Hausmeister soll sich auch zum Briefkasten des Vaters und seiner Tochter unerlaubt Zugang verschafft haben. Dies war auch der eigentliche Auslöser der Streitigkeiten mit der Genossenschaft, der dann zur fristlosen Kündigung und zum Räumungsurteil führte. Ihrer genossenschaftlichen Fürsorgepflicht für ihre Genossen und Mieter kam die VHW nicht nach und verweigerte stets jedes deeskalierende Gesprächsangebot, selbst solche, vermittelt durch den Mieterverein zu Hamburg.
Dieses Verhalten des VHW-Vorstandes ist widersprüchlich zu dessen Aussage über die Räumungsklage gegenüber den Vertretern auf der Vertreterversammlung v. 21.06.2018. „Herr Quasnitza wies die Vorwürfe zurück. Die Genossenschaft führe lediglich bei nachhaltigen Mietrückständen und bei Fehlverhalten von Mietern, insbesondere gegenüber Nachbarn, im Sinne aller Mieter und Mitglieder Kündigungen von Mietverhältnissen durch.“ Las der Vater aus der Niederschrift zur ordentlichen Vertreterversammlung vor.
Ebenfalls eingeladen hatte der betroffene Vater die Sozialsenatorin Dr. Leonhard und Mitglieder der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“. In der gesamten, über 600-Seiten starken Dokumentation der Kommission findet sich keine Regelung, kein Vorschlag, wie Kinder und deren Grundrecht auf körperliche (und seelische) Unversehrtheit, sowie auf Chancengleichheit bei Zwangsräumungen und gegen Vermieterinteressen zu schützen sind.
Die Richterin, Dr. Ira Koops, deren Räumungsbeschluss „im Namen des Volkes“ verfasst wurde, war ebenfalls geladen, um dem anwesenden Teil des Volkes und der Presse zu erklären, zu Gunsten welchen Teils des Volkes dieses Urteil erging.
Niemand dieser geladenen Gäste erschien bedauerlicherweise, sodaß von dort keine Stellungnahme zu erhalten war.
Am Ende der Veranstaltung mussten viele ihre rosarote Brille, durch die sie bisher offenbar Wohnungsbaugenossenschaften und unsere Justiz betrachtet haben, mit einem Grollen im Bauch, absetzen. Auf dem gemeinnützigen Portal Change.org findet sich eine Petition, Zwangsräumung am Chapeaurougeweg verhindern, auf der Unterstützer ihre Solidarität bekunden können.
Der Vater und seine Unterstützer informieren weiter über den Fortgang der, von der Genossenschaft gewünschten Zwangsräumung, denn z. Zt. befindet sich die Sache im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg.” Veranstaltungsbericht – wir danken und drücken die Daumen!
Der Beitrag Zwangsräumung am Chapeaurougeweg HH (VHW) verhindern! Michael und Tochter bleiben! erschien zuerst auf LabourNet Germany.