Dossier
“Ab 2021 sollen Arbeitgeber durch die Krankenkassen elektronisch über Beginn und Dauer von Arbeitsunfähigkeitszeiten informiert werden. Bislang müssen Arbeitnehmer zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, und zwar in Papier. Diese Krankschreibung (der „gelbe Zettel“) soll ab Anfang 2021 durch einen digitalen Nachweis ersetzt werden. Dann sollen Arbeitgeber, wenn sie vom Arbeitnehmer über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit informiert worden sind, bei den Krankenkassen elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit abrufen (können). Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen sind Bestandteil des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III), das die Bundesregierung im September 2019 im Entwurf vorgelegt hat. In der Gesetzesbegründung heißt es zum Hintergrund der geplanten Änderung (Gesetzentwurf vom 19.09.2019, S.2) (…) Die geplanten Änderungen der Krankschreibungen betreffen nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Pflichtversicherungsgrenze privat krankenversichert sind, müssen weiterhin ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform einreichen.” Info vom 02.10.2019 der Hensche Rechtsanwälte
und nun eine Reaktion des DGB sowie weitere Infos:
- Arbeitsunfähigkeit: Krankschreibung künftig per Video-Chat
“Wer sich beim Arbeitgeber krankmeldet, muss unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. In Zukunft entfällt dafür der Gang zum Arzt – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass Patienten nicht zwingend zur Untersuchung in die Praxis kommen müssen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Die Ausstellung der umgangssprachlich als Krankschreibung bezeichneten Bescheinigung ist künftig auch nach einer Videosprechstunde möglich. Voraussetzungen: Der Patient ist in der Praxis bekannt; Die Krankheit kann in einer Videosprechstunde untersucht werden. Wichtig: Eine Krankschreibung ausschließlich auf Basis eines Telefonates, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens ist nicht möglich. Außerdem besteht kein Anspruch auf eine Online-Krankschreibung. (…) Der G‑BA hat dafür die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entsprechend angepasst. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin der Arztbesuch. Weitere Änderungen der AU-Richtlinie: Ab dem 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Arbeitnehmer, die für die Versorgung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und in dieser Zeit das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung erhalten, gelten nicht als Arbeitsunfähig nach § 2 Pflegezeitgesetz. Das wurde nun klargestellt…” Meldung vom 11. August 2020 beim Bund-Verlag - Erhöhter Krankenstand durch Corona: Arbeitgeber beklagen Zusatzkosten /Trotz Mehrkosten kein Missbrauch telefonischer Krankschreibung
- Folgen der Corona-Krise: Erhöhter Krankenstand kostet Arbeitgeber 1.6 Milliarden zusätzlich
“Wegen des sprunghaften Anstiegs des Krankenstandes in der Corona-Krise müssen die Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusätzlich draufzahlen. (…) Der Krankenstand der Beschäftigten war im März außergewöhnlich stark gestiegen. Das Institut führt dies vor allem auf die bis Ende Mai befristete Sonderregelung der telefonischen Krankschreibungen zurück. Rückwirkend zum 9. März mussten erkrankte Arbeitnehmer beim Arzt nicht selbst vorstellig werden. Sie erhielten Krankschreibungen allein aufgrund telefonischer Diagnosen. Der von der gesetzlichen Krankenversicherung festgestellte Krankenstand war daraufhin von 4,5 Prozent der Versicherten am 1. März auf 6,5 Prozent am 1. April in die Höhe geschnellt. Auch nach Daten der Betriebskrankenkassen sei der Krankenstand im März gegenüber Februar um 1,2 Punkte auf 6,7 Prozent gestiegen, im April aber wieder gesunken (…) Da der Krankenstand im März außergewöhnlich hoch gewesen sei, müssten die Arbeitgeber bei der Entgeltfortzahlung im laufenden Jahr einen corona-bedingten Sondereffekt von zusätzlich 1,6 Milliarden Euro schultern. „Zum Jahresende drohen damit die Kosten der Entgeltfortzahlung bei Krankheit auf knapp 69 Milliarden Euro zu steigen“…“ Artikel von Birgit Marschall vom 03.06.2020 in der Rheinischen Post onlinezur Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft
und auch:
- Lohnfortzahlung: Trotz Mehrkosten kein Missbrauch telefonischer Krankschreibung
“Der Anstieg der Krankschreibungen im Zuge der Coronakrise lässt nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) die Ausgaben für die Lohnfortzahlung in diesem Jahr um rund 1,6 Milliarden Euro steigen. Das Institut führt dies vor allem auf die bis Ende Mai geltenden telefonischen Krankschreibungen bei Erkältungen zurück. Die Ärzte hätten diese erleichterten Regelungen umsichtig genutzt und damit „einen substanziellen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet“, heißt es in der heute veröffentlichten Untersuchung. (…) Befürchtungen, die Krankschreibung per Telefon könne missbräuchlich in Anspruch genommen werden, scheinen sich vor dem Hintergrund des Aprilwerts nicht zu bestätigen, folgert der Autor der Studie, Jochen Pimpertz.” Meldung vom 3. Juni 2020 bei aerzteblatt.de
- Folgen der Corona-Krise: Erhöhter Krankenstand kostet Arbeitgeber 1.6 Milliarden zusätzlich
- [Ab 1. Juni] Corona-Krise Telefonische Krankschreibung läuft aus
“Um das Infektionsrisiko zu senken und Praxen zu entlasten, konnten sich Patienten seit März ohne Besuch beim Arzt krankschreiben lassen. Diese Sonderregel läuft nun aus. (…) Es gilt wieder die reguläre Versorgung: alle Patientinnen und Patienten müssen wegen einer möglichen Krankschreibung in die Arztpraxen kommen und sich dort persönlich untersuchen lassen. (…)Ursprünglich sollte die Regel schon im April auslaufen – unter anderem Medizinier und Gewerkschaften hatten die Entscheidung massiv kritisiert. Nach einer weiteren Verlängerung Mitte Mai nun die Rückkehr zum Normalbetrieb: Nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses lässt das die aktuelle Einschätzung der Corona-Gefährdungslage zu. Die Arztpraxen hatten in den vergangenen Wochen Zeit sich auf den Regelbetrieb vorzubereiten. Beim GBA heißt es, die Ausstattung mit Masken und sonstiger Schutzausrüstung sei mittlerweile weitestgehend gewährleistet. Vielerorts würden belastbare Hygienekonzepte praktiziert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützt das Auslaufen der Sonderregel und appelliert an Patientinnen und Patienten, wieder in die Praxen zu gehen – schließlich könnten Ärzte bei einer persönlichen Untersuchung auch andere Krankheiten rechtzeitig erkennen und behandeln. Sollte sich in der Corona-Krise die Infektionsdynamik wieder beschleunigen, kann auch wieder neu entschieden werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss behält sich vor, kurzfristig wieder eine neue Sonderregelung zu beschließen.” Beitrag von Claudia Plaß vom 01.06.2020 bei tagesschau.de - Krankschreibung per Telefon bleibt doch möglich
“Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G‑BA), Josef Hecken, mit. Der Bundesausschuss, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit “hoher Wahrscheinlichkeit” eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen. Ärzte könnten “im Vorgriff auf diese Entscheidung” weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne “bei fortdauernder Erkrankung” einmal verlängert werden. “Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist”, sagte Hecken…” dpa-Meldung vom 20. April 2020 in der Süddeutschen Zeitung online - Schluss mit telefonischer Krankschreibung: Heftige Kritik von Ärzten und Politikern [und DGB]
“Ab nächster Woche müssen Arbeitnehmer mit Atemwegserkrankung für ihre Krankschreibung wieder in Arztpraxen. Die SPD sieht das als Patientengefährdung. Um sich bei leichten Atembeschwerden krankschreiben zu lassen, müssen Versicherte ab der kommenden Woche wieder einen Arzt aufsuchen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) fiel am Freitag in Berlin gegen die Stimmen der Ärzteschaft und stieß auch bei der SPD und Grünen auf heftige Kritik. Er sehe darin eine Gefährdung der Patienten, sagte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach dem Tagesspiegel. Die meisten Praxen seien nicht auf den zu erwartenden Andrang vorbereitet, es könnten sich dort nun neue Corona-Infektionsherde bilden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte ebenfalls „Erstaunen und Unverständnis“. Offenbar habe dabei „auch der große Druck der Arbeitgeberseite eine entscheidende Rolle gespielt“, mutmaßte KBV-Vize Stephan Hofmeister…” Artikel von Rainer Woratschka vom 17.04.2020 beim Tagesspiegel onlineund die Kritik:
- DGB: Möglichkeit für telefonische Krankschreibung verlängern statt abschaffen
“Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hat beschlossen, dass es ab Montag (20. April 2020) keine telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegsbeschwerden mehr geben soll. Diese Möglichkeit war im Zuge der Corona-Krise geschaffen worden, um Arztpraxen zu entlasten und Patientinnen und Patienten zu schützen. Der DGB kritisiert die Entscheidung und fordert stattdessen eine Verlängerung der Regelung. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach: “Jetzt zu beschließen, sich bei Atemwegsbeschwerden nicht mehr telefonisch krankschreiben zu lassen, zeugt von wenig Realitätssinn des G‑BA und tiefem Misstrauen gegenüber den Beschäftigten. Zum einen sind wir mit der Corona-Pandemie noch lange nicht über den Berg – seitens des G‑BA und der GKV-SV von Normalität zu reden, verkennt vollkommen die bestehende Gefährdung durch das Corona-Virus und den eklatanten Mangel an Schutzausrüstung für das Personal in den Arztpraxen.” “Zudem ist es wissenschaftlich erwiesen, dass Beschäftigte stark dazu neigen, erkrankt zur Arbeit zu gehen”, so Buntenbach. “Das ist gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, in der viele Menschen erhebliche Lohneinbußen erfahren, hoch gefährlich. Der DGB plädiert daher für eine Weitergeltung der Sonderregelung, mindestens bis Ende des 1. Halbjahrs.”” DGB-Pressemitteilung vom 19.04.2020 - [DKG] Fehlentscheidung zur Krankschreibung muss revidiert werden
“Die DKG stellt klar, dass der Beschluss, dass die Krankschreibung per Telefon nicht mehr möglich ist, vom GKV-Spitzenverband und dem unparteiischen Vorsitzenden des G‑BA getroffen wurde, gegen die Stimmen der Ärzte, Zahnärzte und der Krankenhäuser. Wenn nun davon gesprochen wird, dies sei eine Entscheidung der Gemeinsamen Selbstverwaltung, ist dies falsch. Es ist eine GKV-Spitzenverbands-Entscheidung. Die DKG wird jede Initiative, diesen im Schnellverfahren am Freitag getroffenen Beschluss zu revidieren, unterstützen.” Pressemitteilung vom 18. April 2020
- DGB: Möglichkeit für telefonische Krankschreibung verlängern statt abschaffen
- Reaktion auf Coronavirus: Krankschreibung bis zu sieben Tage telefonisch möglich – leider erstmal zunächst nur für vier Wochen
“Krankmeldungen sind ab sofort einfacher möglich: Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich telefonisch von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Das soll eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern. Zur Entlastung der Ärzte in der Coronavirus-Krise können sich Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege leichter bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Dafür müssen Patienten die Arztpraxen nicht aufsuchen, eine telefonische Rücksprache mit dem Arzt reicht aus. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt, wie beide Seiten mitteilten. Diese Vereinbarung gelte ab sofort und zunächst für vier Wochen…” Meldung vom 10.03.2020 bei tagesschau.deund so auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 9.3.2020
- Digitale Krankschreibung des in Deutschland aktiven Portals soll in Frankreich gestoppt werden
“Während in Deutschland bereits seit Ende 2018 die Website „au-schein.de“ aktiv ist, startete das französische Pendant „arretmaladie.fr“ erst am 7. Januar dieses Jahres. Beide Portale bieten Krankschreibungen an, ohne dass ein Arztbesuch notwendig ist. Wie zuvor auch der deutsche Service hat auch der französische Ableger mit Startschwierigkeiten zu kämpfen. Die Ärztezeitung berichtet von einer angekündigten Eilklage des höchsten Gremiums der französischen Krankenversicherungen Caisse Nationale d’Assurance Maladie (CNAM). Demnach bemüht sich der Dachverband um eine Schließung des Portals, das laut Ärzteblatt schon am ersten Tag wegen Überlastung über Stunden hinweg nicht zu erreichen war. Auch Ärzteverbände äußerten sich kritisch, Krankenscheine dürften nicht wie eine Pizza online bestellt werden. Die französische Ärztekammer erwägt ebenfalls rechtlich gegen das Portal vorzugehen. (…)In Deutschland schreibt das Portal explizit, dass der Service nicht gegenüber gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Die anfängliche Ferndiagnose über WhatsApp wurde vom Landgericht Hamburg untersagt, das Unternehmen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Zur Zeit arbeitet „au-schein.de“ mit Ärzten in Schleswig-Holstein zusammen, da dort das sogenannte „Fernbehandlungsverbot“ nicht mehr gilt. Es ist jedoch noch immer umstritten, inwieweit die ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gültig sind und die Arbeitsweise des Portals rechtssicher ist. Durch künftige Gesetzgebung dürfte das Anbieten derartiger Services aber tendenziell leichter werden. So werden etwa Krankmeldungen in Papierform ab Januar 2021 durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt.” Artikel von Jan Merklinger vom 20.01.2020 bei den Stuttgarter Nachrichten online
- Digitaler “Gelber Schein”: Risiko für die Beschäftigten abgewendet. DGB hatte “unbrauchbaren Regierungsentwurf” kritisiert – mit Erfolg
“Völlig überstürzt wollte die Bundesregierung die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einführen – und für Pannen bei der Übermittlung ausschließlich die Beschäftigten verantwortlich machen. Der DGB hatte massiv dagegen protestiert. Jetzt ist der umstrittene Passus vom Tisch. (…) “Die Bundesregierung wollte in einem überstürzten Aktionismus zwei Jahre früher als ursprünglich geplant die elektronische AU einführen und den schwarzen Peter für die zu erwartenden Pannen bei der Übermittlung der Bescheinigungen den Beschäftigten in die Schuhe schieben. So hätte die Reform mehr geschadet als genutzt”, so Annelie Buntenbach weiter. “Gut, dass der Bundestag im letzten Moment eingegriffen hat, die gröbsten Ungereimtheiten beseitigt und zumindest ein wenig Zeit für die Vorbereitung des Verfahrens rausgeholt hat. Nun bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Zeit bis Ende des Jahres 2021 wirklich dafür nutzt, diesen wichtigen Schritt vorzubereiten. Erst wenn sicher ist, dass alle Beschäftigten von der elektronischen Übermittlung profitieren, kann die Bundesregierung den Bürokratieabbau feiern. Daran muss sich der Erfolg dieser Reform messen lassen.” DGB-Meldung vom 24.10.2019
- Digitaler “Gelber Schein”: Volles Risiko bei den Beschäftigten? DGB kritisiert “unbrauchbaren Regierungsentwurf”
“Zwei Jahre eher als geplant will die Bundesregierung die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einführen. Sie könnte für alle Beteiligten eine Erleichterung sein – doch für Pannen bei der Übermittlung sollen ausschließlich die Beschäftigten verantwortlich gemacht werden. “Das ist inakzeptabel”, kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. (…) Ursprünglich sollte das Verfahren 2023 eingeführt werden. Schon in diesem Fall wäre zweifelhaft gewesen, dass das neue Verfahren störungsfrei funktioniert: Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen nicht an dem Telematik-Verfahren teil, das jedoch eine zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der eAU ist. (…) Ein weiteres Problem: Die Bundesregierung will eine neue ausdrückliche Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber einführen. Das bedeutet: Das mögliche Scheitern der digitalen Übermittlung soll vollständig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Wenn der oder die Beschäftigte unentschuldigt seiner Arbeit fernbleibt – was wohl auch passieren kann, wenn die AU-Bescheinigung den Arbeitgeber nicht erreicht hat bzw. er sie nicht abrufen kann – muss er mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen seines Arbeitgebers bis hin zu einer Kündigung rechnen. (…) Die Bundesregierung geht offensichtlich – und völlig zu Recht – davon aus, dass massenweise Pannen bei der Übermittlung der eAUs passieren werden. Deshalb möchte sie in einem Atemzug mit der Abschaffung der Vorlagepflicht des ‚gelben Scheins‘ durch die Beschäftigten diese gleichzeitig verpflichten, ihre AU mit der vom Arzt ausgestellten Abschrift nachweisen zu müssen. Die zu erwartenden Pannen und Ausfälle der digitalen Übermittlung sollen somit vollständig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Das ist inakzeptabel und bedeutet für alle Beteiligten am Ende nicht weniger, sondern mehr Bürokratie.” DGB-Kritik vom 22. Oktober 2019mit Link zur Stellungnahme des DGB zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)
Der Beitrag [Eine Hürde weniger?] Die Krankschreibung in Papierform hat ausgedient erschien zuerst auf LabourNet Germany.