Dossier
“Im vergangenen Jahr haben die Innenminister die Regeln fürs Kirchenasyl verschärft. Flüchtlinge können nun auch nach 18 Monaten noch abgeschoben werden. Die Zahl der Fälle ist seitdem stark zurückgegangen. Das Innenministerium wertet das als Erfolg. (…) Von Anfang August bis Jahresende 2018 wurden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 341 Fälle gemeldet, in denen Gemeinden abgelehnten Flüchtlingen Schutz gewährten, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht vorliegt. Das war ein drastischer Rückgang: Bis Ende Juli vergangenen Jahres summierten sich die Fälle noch auf 1.180. Zwischen Januar und August verzeichnete das Bundesamt der Statistik zufolge monatlich rund 150 bis 200 Fälle. Ab August lagen die Zahlen dann nur noch im zweistelligen Bereich. Im August selbst waren es 57, im September 76 Fälle. Im Januar dieses Jahres gab es einen Tiefststand mit 47 Fällen. Im Juni vergangenen Jahres hatten die Innenminister von Bund und Ländern eine Verschärfung der Praxis beim Kirchenasyl beschlossen, nachdem sie den Kirchen zuvor mehrfach vorgeworfen hatten, sich nicht an Verfahrensabsprachen zu halten. Die staatlichen Behörden bemängelten unter anderem, dass in vielen Fällen keine Dossiers abgegeben wurden oder Menschen das Kirchenasyl auch dann nicht verlassen haben, wenn das Bundesamt nach nochmaliger Prüfung ein Asylbegehren abgelehnt hat. (…) Aus den Zahlen des Ministeriums geht auch hervor, dass nur für einen geringen Prozentsatz der Kirchenasyl-Fälle das Bundesamt nach nochmaliger Prüfung von sich aus den Selbsteintritt erklärte: von den insgesamt mehr als 3.000 Fällen von Januar 2017 bis heute in nur 158 Fällen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Luise Amtsberg kritisierte dies und verwies auf die Verschärfungen für Flüchtlinge in Italien. „Den zurückgeschickten Asylsuchenden droht damit de facto die Obdachlosigkeit in Italien – ein unhaltbarer Zustand, auf den die Kirchengemeinden durch die Gewährung von Kirchenasylen zu Recht hinweisen“, sagte sie…” Beitrag vom 6. März 2019 von und bei MiGAZIN
. Siehe dazu:
- Bamf: Anerkennungsquote im Kirchenasyl weiter gering
“Die Zahl der Kirchenasyle geht weiter zurück. Der Erfolg für die Betroffenen auch: Nur drei Prozent der Überprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endeten in diesem Jahr mit der Anerkennung eines Härtefalls. Kirchenasyle haben auch in diesem Jahr bislang selten mit der Anerkennung eines Härtefalls geendet. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf Nachfrage mitteilte, wurde in rund drei Prozent der von Januar bis Ende Juli entschiedenen Fälle eine „außergewöhnliche Härte“ festgestellt. Diese Verfahren endeten mit dem sogenannten Selbsteintrittsrecht. Das bedeutet, dass die Betroffenen in Deutschland bleiben können. Inhaltlich entschieden wurde den Angaben zufolge bis Ende Juli über 108 Kirchenasyle. Dem Bundesamt wurden nach eigenen Angaben in diesem Jahr 169 Fälle von Kirchenasyl mit insgesamt 241 Personen gemeldet, die einen sogenannten Dublin-Bezug hatten. Das bedeutet, dass ein anderer EU-Staat eigentlich zuständig wäre. Hinzu kamen laut Bamf acht weitere Kirchenasyle, die keinen Dublin-Bezug hatten…” Meldung vom 26.08.2020 beim Migazin(im Abo)
- Kirchenasyl: Mutter Mechthilds Mission – die Äbtissin eines Klosters vor Gericht
“Die Bedingungen, unter denen noch Kirchenasyl gewährt werden kann, sind härter geworden. (…) Erstmals in Bayern muss sich die Äbtissin eines Klosters vor Gericht verantworten, weil sie in ihrem Konvent Kirchenasyl gewährt hat. Die Staatsanwaltschaft Bamberg erhebt gegen die Ordensfrau den Vorwurf der “Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt”, weil sie im Herbst 2018 durch “ein sogenanntes Kirchenasyl” die Rücküberstellung einer ausreisepflichtigen Asylbewerberin aus Eritrea nach Italien “verhindert” habe, wie es im Strafbefehl an die Benediktinerin heißt. Da sich Mutter Mechthild Thürmer – sie ist Oberhaupt der Abtei Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten – weigert, die im Strafbefehl auf 2500 Euro festgesetzte Geldstrafe zu zahlen, soll es vor dem Amtsgericht Bamberg zum Prozess kommen. Die für den 31. Juli angesetzte Verhandlung wurde allerdings am Montag kurzfristig abgesagt. Ein mögliches weiteres Verfahren gegen dieselbe Beschuldigte soll abgewartet werden, so das Gericht. “Als Christin stehe ich in der Pflicht, Menschen in der Not beizustehen. Ich verstehe nicht, warum ich dafür jetzt bestraft werden soll”, sagt die Ordensfrau am Telefon. Bei der Gewährung von Kirchenasyl – derzeit ist wieder eine Asylsuchende in Obhut der Abtei Maria Frieden – handele sie aus ihrem “christlichen Gewissen heraus”. Das gelte auch für den Fall, mit dem sich nun bald das Amtsgericht befassen wird: Die anvisierte Rückführung der eritreischen Asylbewerberin nach Italien drohte aus ihrer Sicht in einer Tragödie zu enden. Schon deshalb, weil die Asylsuchende dadurch von ihrem Mann getrennt worden wäre, der in Deutschland bereits als Asylbewerber anerkannt sei. Mittlerweile lebe das Paar mit einem gemeinsamen Kind im Raum Rosenheim. “Ja, und wie steht es hier denn um den im Grundgesetz garantierten Schutz der Familie?”, fragt sich die 62-Jährige – von den problematischen Lebensbedingungen vieler Flüchtlinge in Italien ganz zu schweigen…” Artikel von Dietrich Mittler vom 21. Juli 2020 in der Süddeutschen Zeitung online - BAMF: Flüchtlinge im Kirchenasyl haben kaum Chancen auf Erfolg
“Kirchenasyl ist in Deutschland weitestgehend wirkungslos. Das geht aus Zahlen hervor, die die Bundesregierung vorgelegt hat. 2019 haben Kirchen in 464 Fällen das BAMF um erneute Prüfung gebeten. In nur 14 Fällen erklärte sich die Behörde als zuständig. (…) Die meisten Kirchenasylmeldungen kamen nach den Angaben des Bundesinnenministeriums aus Nordrhein-Westfalen (180), Bayern (110) und Hessen (78). Insgesamt meldeten Kirchengemeinden 635 Kirchenasyl-Fälle von Januar bis Dezember 2019. Will eine Kirchengemeinde die Abschiebung auch nach einer Ablehnung des Bundesamtes verhindern, muss der Flüchtling 18 Monate in den Kirchenräumen leben, bis die Frist zur Abschiebung in einen EU-Staat abgelaufen ist. Die Frist wurde 2018 erhöht. Für die Gemeinden ist das Kirchenasyl damit zu einem noch größeren Kraftakt geworden. Derzeit bestehen nach Angaben des ökumenischen Netzwerks „Asyl in der Kirche“ 410 Kirchenasyle bundesweit, 388 sind sogenannte Dublin-Fälle…” Meldung vom 27.02.2020 beim Migazin - Abgelehnt: Kaum noch Erfolgschancen im Kirchenasyl
“… Die Aussichten für Flüchtlinge, nach einer Aufnahme ins Kirchenasyl dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen, sind deutlich gesunken. In gerade einmal fünf Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Jahr bis Ende August die Zuständigkeit Deutschlands nachträglich anerkannt, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. In 292 Fällen blieb es bei einer Ablehnung der Behörden. Das Kirchenasyl als Korrektiv werde de facto verhindert, kritisierte die Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Linke). Der Rechtsstaat zeige damit Schwäche, nicht Stärke, kommentierte sie die Statistik. (…) Bei der Mehrheit dieser Fälle geht es um sogenannte Dublin-Verfahren, in denen ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Kirchengemeinden wollen in diesen Fällen verhindern, dass die Betroffenen in ein anderes EU-Land abgeschoben werden. Laut Bundesinnenministerium gab es Ende Juli insgesamt 30.201 Fälle in Deutschland, in denen ein anderer Mitgliedstaat für das Verfahren zuständig wäre. In mehr als 13.000 Fällen davon waren die Betroffenen ausreisepflichtig. Will eine Kirchengemeinde die Abschiebung auch nach einer Ablehnung des Bundesamtes verhindern, muss der Flüchtling 18 Monate in den Kirchenräumen leben, bis die Frist zur Abschiebung in einen EU-Staat abgelaufen ist. Die Frist wurde im vergangenen Jahr von damals sechs Monaten erhöht. Für die Gemeinden ist das Kirchenasyl damit zu einem noch größeren Kraftakt geworden. Nicht selten kümmern sich Ehrenamtliche komplett um die Versorgung von Einzelpersonen oder Familien…” Meldung vom 9. Oktober 2019 von und bei MiGAZIN
- Erster Fall der Kriminalisierung von Kirchenasyl in Bayern
„Zum ersten Mal hat ein bayerischer Pfarrer aus Immenstadt im Allgäu einen Strafbefehl erhalten: er soll 4.000 Euro zahlen, weil er einem 22-jährigen Flüchtling aus Afghanistan Asyl gewährt hat. Die offizielle Begründung lautet „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“. Der Fall ging auch durch die Regionalpresse und hat es sogar in die Süddeutsche Zeitung geschafft. Dort wird allerdings mal wieder nichts zu den Hintergründen erwähnt. Reza Jafari kam 2015 nach Deutschland und hat sich trotz traumatisierender Erlebnisse bei der Flucht in kürzester Zeit bestens integriert: er lernte Deutsch, machten seinen Mittelschulabschluss, spielt mit Enthusiasmus im örtlichen Fußballverein und hat auch schon eine deutsche Verlobte, mit der er eigentlich seine Zukunft planen wollte. Ab 1. August diesen Jahres hätte er bereits eine Ausbildungsstelle gehabt. Bis dann plötzlich im April 2018 aus heiterem Himmel die Polizei auftauchte und Reza noch am selben Tag per Flugzeug nach Afghanistan abschieben wollte. Es ist der beherzten Hilfe des evangelischen Pfarrerehepaars Marlies und Ulrich Gampert zu verdanken, dass Reza Zuflucht in ihrer Kirche erhielt und dort über ein Jahr auf den Abschiebestopp wartete. Familie Gampert war es auch, die zusammen mit dem Helferkreis Asyl Lauben eine Petition auf Change.org startete, die inzwischen von fast 80.000 Menschen unterschrieben wurde. Dort sind auch die Hintergründe erklärt, warum es einem Todesurteil gleich käme, Reza nach Afghanistan abzuschieben (…) Auch Reza erhielt einen Strafbefehl über 900 Euro oder 90 Tagessätze, was ihn nun in den Augen der Justiz zum „Straftäter“ macht und er somit noch leichter abgeschoben werden kann. Im Oktober soll der Fall verhandelt werden. Es ist anscheinend wieder soweit gekommen: um Menschen vor dem Tod zu bewahren, müsste man sie eigentlich verstecken, da nunmehr weder normales Asyl noch Kirchenasyl gewährt wird…“ Bericht von Evelyn Rottengatter vom 21. Juli 2019 bei Pressenza Muenchen- Amtsgericht Sonthofen: Kirchenasyl-Prozess gegen Pfarrer eingestellt
“Weil Pfarrer Ulrich Gampert einem Geflüchteten Kirchenasyl gewährt hatte musste er sich vor Gericht verantworten. Jetzt wurde das Verfahren gegen ihn und den Geflüchteten eingestellt. Die Kirche hätten gerne eine grundsätzliche Klärung bekommen. Das Amtsgericht Sonthofen hat das Verfahren gegen den evangelischen Pfarrer Ulrich Gampert wegen der Gewährung von Kirchenasyl eingestellt. Es gebe im vorliegenden Fall lediglich eine geringe Schuld, begründete die Vorsitzende Richterin Brigitte Gramatte-Dresse ihre Entscheidung. Gampert muss jedoch eine Geldbuße von 3.000 Euro an das gemeinnützige „Haus International“ in Kempten zahlen, das sich unter anderem um Flüchtlinge kümmert. Die bayerische evangelische Landeskirche zeigte sich erleichtert. Auch das Verfahren gegen den afghanischen Flüchtling Reza Jafari stellte das Gericht wegen geringer Schuld ein. Dem 23-Jährigen wurde auferlegt, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Der 64-jährige Gampert aus Immenstadt (Allgäu) hatte sich vor Gericht verantworten müssen, weil er und seine Kirchengemeinde den Flüchtling mehr als ein Jahr lang im Kirchenasyl beherbergt hatte. Die Justiz warf ihm deshalb „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor. Gampert hatte daher zunächst einen Strafbefehl über 4.000 Euro erhalten. Weil er dagegen Einspruch einlegte, landete der Fall vor Gericht. Jafari ging ein Strafbefehl über 900 Euro zu. Er legte ebenfalls Einspruch ein. Nach dem Urteil zeigte sich der Pfarrer erleichtert. Ihm sei wichtig, dass er lediglich eine Geldbuße zahlen müsse. Dies bedeute auch, dass Kirchenasyl damit nicht grundsätzlich als strafbare Handlung gelte, sagte Gambert: „Ich hatte den Eindruck, dass es vonseiten des Gerichts keine grundsätzliche Infragestellung des Kirchenasyls gibt.“…” Meldung vom 20. September 2019 beim Migazin - Flüchtling geholfen: Pfarrer wegen Kirchenasyl vor Gericht
“… Der bayerische evangelische Pfarrer Ulrich Gampert muss sich am Mittwoch vor Gericht verantworten, weil er einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat. Die Justiz wirft dem 64-jährigen Theologen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor. Bei der Verhandlung am Amtsgericht Sonthofen im Allgäu wird nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch auch ein Urteil erwartet. Der Immenstädter Pfarrer hatte mit seiner Kirchengemeinde den 23-jährigen afghanischen Flüchtling Reza Jafari mehr als ein Jahr lang im Kirchenasyl beherbergt. Gampert erhielt dafür einen Strafbefehl über 4.000 Euro. Erstmals wurde damit in Bayern ein Pfarrer wegen eines Kirchenasyls rechtlich belangt. Weil Gampert Einspruch einlegte, kommt es nun zur Gerichtsverhandlung. (…) Die bayerische evangelische Landeskirche unterstützt den Pfarrer bei dem Verfahren finanziell. Der Prozess biete die Möglichkeit, grundsätzlich klären zu lassen, ob das Kirchenasyl „eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstelle“, heißt es in einer Mitteilung der Landeskirche. (…)Der betroffene Flüchtling Reza Jafari sitzt bei der Verhandlung ebenfalls auf der Anklagebank. Er hatte einen Strafbefehl über 900 Euro wegen unerlaubten Aufenthalts erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Jafari konnte das Immenstädter Kirchenasyl verlassen, nachdem der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags einen sechsmonatigen Abschiebestopp beschlossen hatte. Dieser ist bis November befristet.” Beitrag vom 18. September 2019 von und bei MiGAZIN - Anm.: Gilt die Kirche nicht als Völkerrechtssubjekt und kann deshalb nach Art. 100 (2) GG nicht nur das BVerfG verfassungskonform entscheiden?
- Amtsgericht Sonthofen: Kirchenasyl-Prozess gegen Pfarrer eingestellt
- Bund hebelt Kirchenasyl aus
“… Kirchenasyl besitzt in Deutschland eine jahrzehntelange Tradition – als zivilgesellschaftlicher Ungehorsam zum Schutz von Flüchtlingen aus christlicher und humanitärer Motivation. Doch die Aktivisten erhalten immer öfter eine Abfuhr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) fährt einen zunehmend harten Kurs. „Es wird überhaupt nicht auf die Argumente eingegangen, die von den Gemeinden vorgetragen werden“, klagt der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche von Westfalen, Helge Hohmann. „Das empfinden wir als zynisch.“ Rund 675 geflüchtete Menschen finden derzeit in 425 Kirchenasylen Schutz, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) berichtet. (…) „Die Praxis wird rigider“, beklagt Andreas Lipsch, der Interkulturelle Beauftragte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Es gebe reihenweise „nicht nachvollziehbare Begründungen“, warum das Bamf Härtefälle nicht gelten lasse, berichtet Lipsch. So würden teilweise ärztliche Gutachten nicht mehr anerkannt. (…) Danach wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres 147 Fälle von geflüchteten Menschen im Kirchenasyl vom Bamf entschieden. Lediglich in zwei Fällen übernahm Deutschland den Fall und vollzog den „Selbsteintritt“. In den übrigen 145 Fällen wurde dies abgelehnt. (…) Möglicherweise hängt der neue Kurs mit dem Wechsel an der Spitze des Bamf zusammen. Dort hatte der aus dem bayerischen Innenministerium kommende Hans-Eckhard Sommer im vergangenen Jahr seine Vorgängerin Jutta Cordt abgelöst…” Artikel von Pitt v. Bebenburg vom 17. Juli 2019 bei der Frankfurter Rundschau online
- “Abschiebewahn” – Bamf lehnt fast alle Fälle von Kirchenasyl ab
“… Fast alle Kirchenasyl-Fälle werden mittlerweile vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt. Im Jahr 2019 gab das Bundesamt bis Ende April in nur zwei Fällen dem Ersuchen von Kirchengemeinden statt, ein Asylverfahren in Deutschland zu führen, obwohl laut EU-Regelung eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig gewesen wäre. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Im gleichen Zeitraum lehnte das Bamf demnach 145 Anträge von Menschen im Kirchenasyl ab. Die Linkspartei warf dem Bamf vor, humanitäre Grundsätze einem Abschiebewahn zu opfern. Die Quote der Kirchenasyl-Fälle, bei denen das Bundesamt besondere Härtefälle anerkannte und das Asylverfahren in Deutschland übernommen wurde, lag im Jahr 2019 bei lediglich 1,4 Prozent. 2018 waren es nach Angaben der Bundesregierung mit 77 von 647 Fällen noch fast zwölf Prozent. Insgesamt lag die Zahl der gemeldeten Fälle von Kirchenasyl laut Bundesregierung in den ersten vier Monaten 2019 bei 250. Im gesamten Jahr 2018 waren es rund 1.520 Fälle. (…) Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke forderte das Bamf dazu auf, zu „einem verständigen und sorgsamen Verfahren zurückzukehren“. Die Kirchengemeinden setzten sich in vorbildlicher Weise ganz konkret für die Menschenwürde von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ein. „Es kann nicht sein, dass humanitäre Grundsätze dem um sich greifenden Abschiebewahn geopfert werden“, kritisierte Jelpke. Die Zahlen ließen vermuten, dass bewusst ein Exempel gegenüber den aktiven Kirchengemeinden statuiert werden solle, um sie und die Flüchtlinge zu entmutigen…” Beitrag vom 11. Juni 2019 von und bei MiGAZIN
Der Beitrag Politischer Druck: Zahl der Kirchenasyle stark zurückgegangen erschien zuerst auf LabourNet Germany.