Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt – die vom Berliner Innensenator Geisel zuvor unter Hinweis auf die absehbare Missachtung aller Corona-Schutzmassnahmen untersagte Demo von „Querdenken 711“ wird unter Bedingung erlaubt, dass sich die Teilnehmenden gegen die Hygieneregeln während ihres Umzugs an die Hygieneregeln halten – ein denkwürdiges absurdes Urteil offenkundig doch wohl gewollter Naivität und Blauäugigkeit.