“Deutschland hat nur ein armseliges Informations-Freiheitsgesetz (IFG), verabschiedet im September 2005 von der rot-grünen Koalition. Armselig, weil es keineswegs die Verwaltung zur Transparenz zwingt, sondern zahlreiche Ausnahmen auflistet. So gewährt es den Geheimdiensten eine “Bereichsausnahme” und befreit sie damit von der Auskunftspflicht. Zwei Monate nach der Verabschiedung des IFG zog Angela Merkel in das Kanzleramt ein, und seitdem ging es mit der Transparenz noch weiter bergab. Jetzt will sie sogar Geheimhaltung bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zementieren, durch interne Anweisungen, im Hinterzimmer fabriziert. Laut Gesetz sind in Deutschland nach 30 Jahren amtliche Unterlagen grundsätzlich offen. In einigen begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist um weitere 30 Jahre verlängert werden. Damit werden jetzt die Akten frei, die den Kalten Krieg und die “Entführung” des Nazi-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann aus Argentinien im Mai 1960 betreffen. Die Eichmann-Akten des BND hatte ich bereits 2008 über eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht herausgeklagt, damals das erste Verfahren dieser Art. Doch ich hatte diese Bände geschwärzt erhalten. Das Amt Merkel wollte die maximale Sperrfrist von 60 Jahren ausnutzen. Die sind jetzt vorbei, und im Juni beantragte ich die kompletten Akten des BND. Die Registriernummern besitze ich ja. Der BND weiß, dass ich den Rechtsweg nicht scheue und schickte mir vier Bände mit einigen 2010 noch geschwärzten Dokumenten. Ansonsten hält man an der Geheimhaltung fest. Eine Veröffentlichung schade dem Wohl des Bundes und verrate die Methoden des Dienstes, heißt es pauschal auf den sog. “Entnahmeblättern”. (…) Das Kanzleramt hat die von mir beantragten Unterlagen aus den 1950er Jahren an das Bundesarchiv geschickt, aber die wurden mir in Koblenz nicht komplett vorgelegt. Es geht darin über die Rolle der neu gegründeten Bundeswehr in der NATO und die Abrüstungsvorschläge aus der Sowjetunion. In den Akten fand ich stattdessen Entnahme-Blätter, die die Geheimhaltung über die 60-Jahres-Frist verfügen. 2042 wolle man erneut prüfen. Also noch mal mindestens 84 Jahre nach Erstellung des Dokuments. Es bleibt abzuwarten, was die Gerichte dazu sagen werden. Ich werde sowohl gegen den BND als auch gegen das Kanzleramt einen Prozess anstrengen. Beim Bundesverwaltungsgericht kennt man den Fall ja schon. Sowohl die Prozesse als auch der Film wurden über Spenden finanziert.” Beitrag von Gaby Weber vom 13. September 2020 bei Telepolis
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