Nach den antifaschistischen Anti-Pnos-Protesten 2018 in Basel verurteilte das Gericht eine Demonstrantin zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Zuvor stellte es fest, dass der Demonstrantin keine Gewalttaten oder ähnliches nachweisbar sind. Grund für das hohe Strafmaß waren, dass sie sich nicht von der unbewilligten Demo entfernte und ihre antifschistischen Statements vor Gericht.
Im November 2018 haben in Basel die sogenannten Anti-Pnos-Proteste stattgefunden. Pnos steht für die faschistische „Partei national organisierter Schweizer“, die Proteste sind seitdem heftig diskutiert. Sie waren unbewilligt, das heißt, die DemonstrantInnen hatten nicht die in der Schweiz benötigte Erlaubnis zu demonstrieren. Es gab heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei, bei denen unter Personen durch Gummischrot teils schwer verletzt wurden.
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Nach und nach fällen Gerichte nun Urteile gegen AntifaschistInnen, die sich an diesem Prozess beteiligt haben. Bisher verhängte das Gericht bereits sieben Monate auf Bewährung für einen Aktivisten, der eine halbvolle Bierdose auf PolizistInnen in Schutzkleidung warf. Dafür, dass eine Person bei diesen Protesten ein Transparent bei sich trug, erhielt sie ebenfalls eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten, eine Person, die fotografierte, strafte das Gericht mit einer Geldbuße.
„Keine Gewaltdelikte nachgewiesen“
Die bisherigen Urteile waren bereits als unverhältnismäßig kritisiert worden. die Empörung über das jüngste Urteil erreichte jedoch einen neuen Höhepunkt.
Das Gericht verurteilte eine Demonstrantin zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Zur Grundlage liegen Landfriedensbruch und „mehrfache qualifizierte Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte“. Zuvor hatte es festgestellt, dass „der Beschuldigten […] im Rahmen des vorgeschilderten Landfriedensbruchs keine eigenhändigen Gewaltdelikte zum Nachteil von Polizisten nachgewiesen werden“ können.
Letzlich verurteilte das Gericht die Aktivistin zu acht Monaten Freiheitsstrafe, weil sie sich nicht von einer unbewilligten Demo entfernte.
Überzeugung erhöhte das Strafmaß
Die Urteilshärte begründete das Gericht auch mit unabhängigen Vorwürfen gegen die Demonstrantin. Sie habe zwar keine Vorstrafen, allerdings zwei unentschiedene Verfahren.
Zuletzt erklärte ein Richter, dass auch diese Aktivistin auf Bewährung hätte verurteilt werden können. Durch Statements vor Gericht sei aber deutlich geworden, dass sie aus Überzeugung an der antifaschistischen Demonstration teilgenommen hatte.
Gestern, am Tag der Urteilsverkündung, beteiligten sich 200 Personen an einer spontanen, solidarischen Demonstration gegen das Urteil.
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