Seit gestern Abend ist es offiziell: Gegen 11 Aktivistis, die am Montag an Aktionen über Autobahnen beteiligt waren, sind Haftbefehle erlassen worden. Zwei wurden gegen Auflagen ausser Vollzug gesetzt, alle anderen sitzen im Gefängnis – wegen: Nichts. Denn was im Verfahren vor der Haftrichterin von der Justiz selbst klargestellt wurde: Den Inhaftierten wird kein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr vorgeworfen.